Rasengräberfeld
Rasengräberfeld
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
aus gegebenem Anlass weise ich erneut darauf hin, dass es gemäß unserer Friedhofssatzung nicht gestattet ist, die Urnenrasengräber mit Grabschmuck zu versehen. Durch diese Regelung werden die erforderlichen Mäharbeiten wesentlich erleichtert. Die Friedhofspfleger sind deshalb angehalten, restriktiv vorhandenen Grabschmuck zu entfernen.
Am Ende des Grabfeldes wurde ein Gedenkstein eingelassen, an dem Blumen für die Verstorbenen zentral abgelegt werden können.
Ich bitte um Beachtung und Ihr Verständnis
Ehrenfried Bastian
Ortsbürgermeister
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Di, 01. Oktober 2024