Durchfahrtsverbot Gewerbestraße Zollhaus; Mitteilung der Verbandsgemeindeverwaltung

Mitteilung der Verbandsgemeindeverwaltung zum Durchfahrtsverbot Gewerbestraße in Zollhaus

 

Nach der gestrigen Besprechung mit Vertretern der PI Diez und des LBM haben wir festgelegt, dass die angeordnete Beschilderung zur teilweisen Sperrung der Gewerbestraße zunächst wieder entfernt wird.

Zunächst hält man sich an die Zusage, dass der Burgschwalbacher Verkehrsteilnehmer die Straße als Umleitungsstrecke benutzen kann.

Eine endgültige Beurteilung sei nach einer so geringen Bauzeit noch nicht möglich.

Andererseits muss bereits jetzt bedacht werden, dass wir ein Fahrzeugaufkommen an einem Werktag von mehr als 2.200 Fahrzeuge haben. Daraus schlussfolgernd muss festgestellt werden, dass es nicht gelungen ist, den Durchgangsverkehr auf die ausgeschilderte Umleitungsstrecke zu verlagern. Übrigens muss eine Umleitungsstrecke entsprechend der Qualifizierung der Straße angeordnet werden. Insoweit wäre es rechtlich nicht möglich, die offizielle Umleitung über die Gewerbestraße zu führen.

Die Verkehrssituation als auch der Zustand der Straße (insbesondere Sommerauweg) wird deshalb weiter beobachtet und ggf. die notwendigen Rückschlüsse daraus gezogen.

Wir sollten alle bemüht sein, die Straße so wenig wie möglich zu benutzen, um die Durchgangszahlen möglichst gering zu halten und Schäden für Straße bzw. die Belästigungen für die Anwohner (z.B. durch Staubentwicklung) so gering wie möglich zu halten.

Die Presse wird über die Situation berichtet.

Ergänzend darf ich noch mitteilen, dass der Abschnitt der K 64 in der nächsten Woche in die Bauarbeiten eingezogen wird und somit auch nicht mehr genutzt werden kann. Eine vielfach geforderte 3-Phasen-LZA wäre aufgrund längerer Wartezeiten und der entstehenden Kosten nicht vertretbar gewesen

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Veröffentlichung

Burgschwalbach
Mi, 12. Juli 2023

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