Aufstellung Bebauuungsplan Feldstraße
Ortsgemeinde Burgschwalbach
Bekanntmachung über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 21. November 2019 und die Aufstellung eines Bebauungsplanes in der Gemarkung Burgschwalbach gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ortsgemeinderat Burgschwalbach hat, unter Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 21. November 2019, in seiner öffentlichen Sitzung am 07. Juni 2024 die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Regelverfahren beschlossen. Planungsziel ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes für die Errichtung von Wohngebäuden.
Der Geltungsbereich umfasst bei Fassung des Aufstellungsbeschlusses die Grundstücke 7/2 teilweise, 7/3 teilweise, 45 teilweise, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52 und 143 in Flur 40 der Gemarkung Burgschwalbach und erhält weiterhin die Bezeichnung "Feldstraße".
Die Gebietsabgrenzung ist dem nachstehend abgedruckten Plan zu entnehmen.
Katzenelnbogen, den 02. Juli 2024
In Vertretung
Marcel Willig
1. Beigeordneter
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