Rehböcke im Todeskampf
Tiere verfangen sich im Draht und verenden
„Rehbock in Elektrozaun verfangen und qualvoll verendet“, „Rehbock stirbt durch Weidezaun“. „Unbenutzter Weidezaun als Todesfalle“, oder „Wieder Reh in Weidezaun verendet“, so lauten in jedem Jahr die Schreckensnachrichten aus Wald und Flur. Zweimal kamen sie in diesem Jahr schon aus der Gemarkung der Gemeinde Burgschwalbach.
Burgschwalbach. Wie der Burgschwalbacher Ortsbürgermeister Claus-Harry Becker mitteilt, ist kürzlich in der Palmbachgemeinde bereits zum zweiten Mal in kurzer Zeit ein Rehbock auf qualvolle Weise ums Leben gekommen. Durch Leichtsinn, Unkenntnis oder auch durch liegen gelassenen Zivilisationsmüll, damit ist auch unbenutzter Weidezaun inbegriffen, geschehen immer noch vermeidbare Wildunfälle.
Gräser locken Tiere an
Wiesen, bewachsene Feldwege oder unbenutzte Weiden voller Klee, Kräuter und wohlduftender Gräser locken Rotwild in die Nähe von Viehweiden. Hierbei werden ihnen Zäune, die nach dem Abgrasen nicht vorschriftsmäßig entfernt werden, oft zur Todesfalle.
Umgestürzte Pfähle, die halb zugewachsen sind und unsichtbare Drähte bergen Gefahren, die das Wild nicht auf Anhieb erkennt. Zwei junge Mädchen aus Burgschwalbach fanden kürzlich am Schäfersgraben gegenüber der Burgschwalbach einen sich im Todeskampf befindenden jungen Rehbock. Ihre schnelle Reaktion mit einem Hilferuf an die örtliche Feuerwehr konnte das Tier, das sich mit seinem Gehörn im Draht verfangen hatte, nicht mehr retten. Über drei Quadratmeter der Grasnarbe hatte der Bock mit seinen Hufen in seinem Todeskampf blank gescharrt, doch er hatte sich durch den achtlos liegen gelassenen Draht des nicht benutzten Weidezauns so schwer stranguliert, dass alle menschliche Hilfe zu spät kam.
Unnütze Zäune entfernen
Becker und Jagdpächter Dr. Werner Müller nahmen dies traurig zur Kenntnis. Dr. Müller sprach anschließend den beiden Mädchen seinen Dank aus und belohnte sie für ihre Aufmerksamkeit mit einem Geschenk. Der Burgschwalbacher Ortschef appelliert noch einmal an alle Bürger, die ihr Vieh auf Weiden halten, darauf zu achten, dass unbenutzte Zäune rechtzeitig entfernt werden, um solch traurige Vorkommnisse zu vermeiden, denn nach Paragraf 26 des deutschen Jagdgesetzes ist es Pflicht, Umzäunungen innerhalb der Gemarkungsgrenzen so zu montieren, dass freilaufende Wildtiere sich nicht darin verfangen können und dabei zu Tode kommen. Wilma Rücker
Rh.-Lahn-Ztg. Diez vom Freitag, 30. Juli 2010, Seite 17
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