Pferdeäpfel müssen entsorgt werden
Ratssitzung Neue Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Hahnstätten
Von unserem Redakteur
Uli Pohl
Hahnstätten. Pferdehalter in der Verbandsgemeinde Hahnstätten müssen ab sofort dafür sorgen, dass Hinterlassenschaften ihrer Tiere auf öffentlichen Straßen und Anlagen beseitigt werden. Gleichzeitig tritt eine neue Verordnung in Kraft, die vorsieht, dass Pferde, Esel oder Ponys nur noch von Personen geführt werden dürfen, die in der Lage sind, das Tier zu beherrschen. Die Halter sind verpflichtet, ihre Vierbeiner nur geeigneten Führern zu überlassen. Das sieht die neue Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Hahnstätten vor, die jetzt im VG-Rat verabschiedet worden ist. Die alte Verordnung von 1987 war zeitlich befristet. Dadurch wurde eine neue notwendig. Dem Entwurf der Verbandsgemeinde wurde von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion die Genehmigung erteilt.
Die neue Regelung betrifft auch den Umgang mit Hunden. Sie dürfen laut neuer Verordnung innerhalb der Ortschaften nur angeleint geführt werden. Außerhalb der Gemeinden sind sie umgehend anzuleinen, wenn sich eine andere Person nähert. In öffentlichen Anlagen dürfen sie ebenso nicht mehr frei laufen gelassen werden. Für die Beseitigung der Hundehaufen auf öffentlichen Straßen und Wegen sind Hundehalter oder andere Personen verpflichtet, die mit dem Hund unterwegs sind. Weiter dürfen die Tiere nicht auf Spiel- oder Bolzplätze mitgenommen werden. Mit der neuen Verordnung reagiert die Verbandsgemeinde auf in jüngster Zeit immer häufiger auftretende Beschwerden von Bürgern, die sich über Pferdeäpfel und Hundehaufen in den Straßen beklagten.
Zudem gilt jetzt außerhalb der Ortschaften eine konkrete Regelung zur Anleinpflicht für Hunde. Viele Besitzer ließen ihren Hund frei umherlaufen, ohne auf vielleicht verängstigte Spaziergänger zu achten.
Weitere Themen in der Sitzung waren die Mensa am Schulzentrum in Hahnstätten sowie eine Kooperation der Realschule plus mit der Nicolaus-August-Otto-Schule in Diez und der Firma Schaefer Kalk (weiterer Bericht folgt).
Rh.-Lahn-Ztg. Diez vom Freitag, 28. Januar 2011, Seite 19
Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit
Wer gegen die neuen Verordnungen verstößt, Pferdeäpfel oder Hundekot nicht beseitigt oder die Tiere nicht anleint, muss mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden. Die Höhe der Geldbuße richtet sich jedoch nach der Verhältnismäßigkeit der Tat. Als öffentliche Straßen gelten alle für den Straßenverkehr bestimmte Flächen. Dazu zählen auch Geh- und Radwege sowie Gebiete, die frei zugänglich sind. Öffentliche Anlagen sind Grillplätze, Sport- und Grünanlagen sowie Kinderspielplätze.
Rh.-Lahn-Ztg. Diez vom Freitag, 28. Januar 2011, Seite 19
Pferdeäpfel gehören in eine Tüte. Ansonsten droht dem Halter ein Bußgeld. Foto: dpa
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