Ortsgemeinde: Burgschwalbach will Bürger nicht mehr belasten
Gemeinderat Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer bleiben unverändert. Von unserem Redakteur Uli Pohl
Burgschwalbach. Das Landefinanzausgleichsgesetz wird zum 1. Januar geändert. Dem hat der Landtag bereits zugestimmt. Ziel der Reform ist es, dass die rheinland-pfälzischen Kommunen ihre Einnahmemöglichkeiten weiter ausschöpfen. Da die Hebesätze der Gemeindesteuern in Rheinland-Pfalz mit am niedrigsten im Bundesgebiet sind, das Land aber gleichzeitig über den zweithöchsten Schuldenstand verfügt, sollten die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer angepasst werden. Durch diese Änderung muss auch die Gemeinde Burgschwalbach höhere Umlagen bezahlen.
Der Empfehlung, die Nivellierungssätze anzuheben, ist der Gemeinderat Burgschwalbach jedoch nicht gefolgt. „Zur Kompensierung der Mehrkosten wurde uns eine Erhöhung der Grundsteuersätze um 20 Prozentpunkte und der Gewerbesteuer um 15 Prozentpunkte vorgeschlagen“, berichtete Ortsbürgermeister Ehrenfried Bastian aus der jüngsten Ratssitzung. In diesem Fall würden die Erträge die voraussichtlichen Mindereinnahmen decken. „Für einen Hauseigentümer in Burgschwalbach würde dies jedoch je nach Grundstücksgröße zu einer höheren Belastung von 10 bis 18 Euro führen“, teilte Bastian mit. Da der Rat die Hebesätze in der laufenden Legislaturperiode bereits mehrfach erhöht habe und die Gemeinde im Vergleich mit anderen Orten der Verbandgemeinde bereits über die höchsten Hebesätze verfüge, sollten die geringeren Einnahmen vorrangig über Einsparungen gedeckt werden.
So könnte ein Ausstieg an der Kostenbeteiligung des Horts in der Kindertagesstätte die Verluste decken. Auch Einsparungen beim Personal der Gemeinde sind denkbar. „Das Thema wird uns sicher noch weiter begleiten und spätestens beim Aufstellen des Haushalts 2014 erneut diskutiert werden“, so der Ortsbürgermeister.
Weiter beschloss der Rat eine Änderung der Friedhofssatzung. Die hat zur Folge, dass die Gebühren angepasst werden. Demnach erhöhen sich die Kosten für die allgemeine Urnenbeisetzung um 50 Euro. Auch die Kosten für das Entfernen der Wahlgräber steigen, und zwar um 300 Euro. Von anderen Erhöhungen sieht der Rat aufgrund der im Vergleich zu anderen Gemeinden bereits höheren Gebühren ab.
Mit der Änderung der Friedhofssatzung kommt die Gemeinde dem Wunsch von Bürgern entgegen, künftig Urnenrasen-Wahlgräber auf dem Friedhof anzubieten. Dazu wird der untere Bereich des bisherigen Rasenreihengrabfeldes abgeteilt. Abschließend sprach sich der Rat für die Einführung von Hundemarken aus.
Rh.-Lahn-Ztg. Diez vom Mittwoch, 2. Oktober 2013, Seite 27
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