BoW: Neben dem Naturschutz stehen auch Denkmal- und Brandschutz entgegen
Neben dem Naturschutz stehen auch Denkmal- und Brandschutz entgegen
Zwei Potenzialflächen hatte der Entwurf für den Regionalen Raumordnungsplan auf Burgschwalbacher Gemarkung ausgewiesen: Die Fläche WE 34a/b, Wehrholz, und die Fläche WE 33, Königseick/Eichenhölzchen. Insbesondere die Fläche auf der unbewaldeten Kuppe des Wehrholz hätte direkten Sichtbezug zur Burg Schwalbach gehabt. „Schon wegen der geringen Entfernung hätte diese Fläche gar nicht ausgewiesen werden dürfen, denn von Baudenkmälern muss ein Abstand von mindestens fünf Kilometern eingehalten werden“, verweist Harry Rollig auch auf die laufende, millionenschwere Sanierung der Burg aus denkmalschützerischen und touristischen Motiven. Doch auch den Bau von Anlagen im Wald am Eichenhölzchen sieht er kritisch: „Bei Blitzeinschlag hätte der Wald abbrennen können.“ kat
RZ Rhein-Lahn-Kreis (Ost) Diez vom Freitag, 24. Juni 2016, Seite 21
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